Regulamin EXPO

dla wystawców podczas trwania zawodów triathlonowych
  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für alle Flächenmieter auf der Expo (im Folgenden als „Aussteller“ bezeichnet) während des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs.
    2. Der Vermieter der EXPO-Flächen ist der Veranstalter/Mitveranstalter/Partner des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs, die Firma KLUB SPORTOWY TRI TOUR mit Sitz in der ul. Smardzewska 21/4, 60-161 Poznań, NIP 9721247020, REGON 302592538.
    3. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind integraler Bestandteil des Mietvertrags für EXPO-Flächen während des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs.
  2. Anmeldungen
    1. Die Anmeldung zur Anmietung von Expo-Flächen während des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs erfolgt durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars auf den Websites der jeweiligen Wettbewerbe unter der E-Mail-Adresse expo@tritour.com.pl.
    2. Der Aussteller, der seine Teilnahme an der Expo anmeldet, erhält ein Sonderangebot. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Annahme von Anmeldungen zu beenden, wenn die Ausstellungsflächen erschöpft sind.
    3. Der Veranstalter sendet dem Aussteller eine Bestätigung der Auftragsannahme oder eine Ablehnung per E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldung. Im Falle der Auftragsannahme sendet der Veranstalter dem Aussteller einen Mietvertrag für die EXPO-Fläche, der als Anhang zu dieser Verordnung dient.
    4. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars und das Unterzeichnen des Mietvertrags für die EXPO-Fläche, der als Anhang zu dieser Verordnung dient, stehen der Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Verordnung gleich.
    5. Die Reservierung eines Standplatzes erfolgt nach Unterzeichnung des Mietvertrags für die EXPO-Fläche und nach Zahlung des ausgewählten Flächenpreises aufgrund der ausgestellten Proforma-Rechnung. Die Nichtzahlung der Rechnung innerhalb der festgelegten Frist führt zur Annullierung des abgeschlossenen Vertrags, und der Platz wird erneut zum Verkauf angeboten.
    6. Im Falle eines Rücktritts von der Teilnahme ist der Aussteller verpflichtet, seinen Rücktritt schriftlich an den Veranstalter an die Adresse expo@tritour.com.pl zu senden. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts steht dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in folgender Höhe zu:
      1. 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30% des Wertes des unterzeichneten Vertrags;
      2. weniger als 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% des Wertes des unterzeichneten Vertrags.
    7. Der Veranstalter kann die Teilnahme eines Anmelders ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Ablehnung wird dem Anmelder innerhalb von 14 Tagen an die in der Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  3. Termin und Ort der EXPO
    1. Die EXPO findet während des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs zu folgenden Terminen statt:
      1. Die Expo des Sieraków-Wettbewerbs findet vom 24.05. bis 26.05. statt.
    2. Termin, Ort, Öffnungszeiten der Expo-Zone und die in der Zone geltenden Regeln.
    3. Sieraków, 24.05., 25.05. und 26.05.2024. Sportstadion TKKF, ul. Poznańska 27, 64-410 Sieraków
      1. 24.05. – 10:00-21:00 Uhr
      2. 25.05. – 7:00-21:00 Uhr
      3. 26.05. – 8:00-15:00 Uhr
    4. Zeiten für den Standbau:
      1. 24.05.2020 von 12:00 bis 20:00 Uhr
      2. 25.05.2020 bis 09:00 Uhr
    5. Abbauzeiten für Stände:
      1. 25.05.2020 ab 21:00 Uhr
      2. 26.05.2020 ab 14:00 Uhr
  4. Mietbedingungen für Flächen
    1. Mietkosten für Stände während des JBL Triathlon Sieraków-Wettbewerbs:
      STUFE I STUFE II STUFE III
      SIERAKÓW Bis 31.12.2019 100,00 netto/m2 Bis 30.04.2020 130,00 netto/m2 Ab 01.05.2020 275,00 netto/m2
      Rabatt bei einem Paket von 4 Veranstaltungen (-5%) Rabatt bei einem Paket von 4 Veranstaltungen (-5%)

      *Pauschalgebühr für den Stand, Angebot gilt für eine Fläche von 9m2

    2. Die Preisliste für alle Leistungen finden Sie auf der Website www.tritour.pl unter dem Tab „EXPO“ und in Abschnitt 4 festgelegt. Im Preis ist die Kosten für die elektrische Verbindung von 230V (eine Steckdose pro Aussteller) enthalten. Zu den in Absatz 1 festgelegten Preisen wird die Mehrwertsteuer gemäß den geltenden Vorschriften hinzugerechnet.
    3. Für Aussteller aus der Gastronomiebranche gelten zusätzliche Gebühren für die Stromversorgung und den Abtransport von Müll.
    4. Der Stand wird reserviert, nachdem der Aussteller einen vom Veranstalter unterzeichneten Mietvertrag für die EXPO-Fläche sowie einen Zahlungsnachweis erhalten hat.
    5. Reservierte Stände werden laufend auf den Expo-Plänen markiert.
    6. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände an dem vom Veranstalter angegebenen Tag und zur vereinbarten Zeit bei jedem Wettbewerb gemäß dem Vertrag aufzustellen und die Expo am Tag und zur vereinbarten Zeit gemäß dem Vertrag zu verlassen. Die Aufbauzeiten werden strikt eingehalten, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aufbau eines Standes zu verweigern, wenn der Aussteller zu spät kommt.
    7. Der Aussteller ist verpflichtet, auf seinem Stand während der Expo Ordnung zu halten und nach Abschluss der Expo seinen Stand aufzuräumen und den Müll an den vom Veranstalter festgelegten Ort zu bringen. Im Falle von Müll und Schäden am Stand des Ausstellers behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem Aussteller die Reinigungs- oder Reparaturkosten auf der Grundlage einer separaten Rechnung in Rechnung zu stellen.
    8. Die EXPO-Fläche ist auf dem Expo-Plan angegeben. Alle Werte sind in Metern angegeben. Die Aussteller sind verpflichtet, die Abmessungen ihres Standorts einzuhalten und nicht über seine Grenzen hinauszugehen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter das Recht vor, sich außerhalb des zugewiesenen Standortbereichs befindliche Gegenstände zu entfernen oder eine Gebühr für den zusätzlichen Raum in Höhe von 300 PLN/netto/m² zu erheben.
    9. Der Aussteller hat das Recht, für seinen Stand nur innerhalb seiner Grenzen zu werben. Alle Werbemaßnahmen, die über den zugewiesenen Bereich hinausgehen oder an einem anderen Ort auf dem Expo-Gelände oder am Eingang platziert werden, werden entfernt, und der Veranstalter kann eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung des zusätzlichen Raums verlangen.
    10. Der Aussteller hat nicht das Recht, die angemietete Ausstellungsfläche ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters an andere Unternehmen weiterzuvermieten.
    11. Der Aussteller hat nicht das Recht, Maßnahmen durchzuführen, die dauerhafte Veränderungen auf der angemieteten Fläche hinterlassen (Bohren, Kleben, Befestigen in einer Weise, die Spuren hinterlässt). Die Aussteller werden die Kosten für Reparaturen tragen, die der Veranstalter durchführt.
    12. Wenn der Aussteller den unterzeichneten Mietvertrag für die EXPO-Fläche nicht zurückschickt und die Gebühr für den Expo-Stand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des vom Veranstalter an die E-Mail-Adresse des Ausstellers gesendeten Mietvertrags und der Rechnung bezahlt, wird er von der Liste der Expo-Teilnehmer gestrichen, und der reservierte Standplatz wird erneut zum Verkauf angeboten.
    13. Die Gebühren für die Anmietung von EXPO-Flächen werden nur per Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters bezahlt, wie auf der Rechnung angegeben.
    14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Standortposition oder die bestellte Fläche des Ausstellers in dringenden Fällen zu ändern.
    15. Der Veranstalter wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Aussteller rechtzeitig über vorgenommene Änderungen zu informieren.
    16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auf dem Standort allgemeine Informations- und Infrastrukturelemente zu platzieren.
    17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausstellungswaren und -dienstleistungen auf dem EXPO-Gelände zu filmen und zu fotografieren und diese Materialien für Werbe- und Marketingzwecke des Veranstalters zu verwenden.
  5. SCHUTZ UND HAFTUNG
    1. Der Aussteller trägt alle Kosten für eventuelle Schäden, die er selbst oder mit ihm in irgendeiner Weise verbundene Personen verursachen.
    2. Der Aussteller haftet in vollem Umfang für seinen Stand und alle sich darauf und in seiner unmittelbaren Umgebung befindlichen Gegenstände.
    3. Der Veranstalter kann den Aussteller auffordern, gefährliche Gegenstände von seinem Stand oder aus seiner Umgebung zu entfernen.
    4. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Stand zurückgelassene Gegenstände oder für Schäden an den Eigentum der Aussteller, die durch Dritte verursacht werden.
    5. Der Veranstalter stellt außerhalb der EXPO-Öffnungszeiten eine externe Überwachung der EXPO-Bereiche sicher.
    6. Der Veranstalter übernimmt keine individuelle Sicherung der Stände während der EXPO oder nach deren Schließung und haftet daher nicht für auf den Ständen zurückgelassene Gegenstände.
    7. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
    8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungszeitraum aufgrund von Ereignissen, die nicht von ihm abhängen, abzusagen, teilweise zu schließen oder vorübergehend zu verkürzen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung oder Reduzierung der bereits gezahlten Gebühren.
  6. Ausschlüsse während der EXPO
    1. Auf der EXPO ist es strengstens verboten, Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und zu bewerben, deren Verwendung gesetzlich verboten ist oder die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen.
    2. Der Aussteller ist für die Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen verantwortlich und haftet für alle vom Gesetz vorgeschriebenen Lizenzen und Genehmigungen.
    3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller, die gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen, ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren von der EXPO auszuschließen.
  7. Gewerbeverzeichnis
    1. Der Aussteller kann auf der Website des Veranstalters unter der Adresse www.tritour.pl sein Angebot in das Gewerbeverzeichnis eintragen lassen.
    2. Die Eintragung ins Gewerbeverzeichnis erfolgt kostenlos und ist während der gesamten Veranstaltungsdauer verfügbar.
  8. Beschwerden
    1. Beschwerden über die Qualität der erbrachten Dienstleistungen sind schriftlich an die Adresse expo@tritour.com.pl oder in schriftlicher Form an die Adresse des Veranstalters zu richten.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an dieser Verordnung vorzunehmen.
    2. Die Aussteller werden über die vorgenommenen Änderungen per E-Mail informiert.
    3. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind integraler Bestandteil des Mietvertrags für die EXPO-Fläche.

VERMIETUNGSVEREINBARUNG FÜR EXPO-FLÄCHEN

Am ………………… in ………………… abgeschlossen.

  1. Vermieter/Organisator

Der Sportverein KS Tri Tour mit Sitz in Poznań (60-161) in der Smardzewska-Straße 21/4, eingetragen im Verzeichnis der Schulsportvereine und nicht-wirtschaftlich tätigen Sportvereine des Stadtamtes Poznań unter der Nummer ST 292, NIP 9721247020, REGON: 302592538″, vertreten durch: Wojciech Kruczyński – Präsident des Vorstands, Agata Kluczyńska – Sekretärin

  1. Auftraggeber/Aussteller:
Firmenname
Vertreten durch:

(Vorname/Nachname)

Firmendaten: NIP/REGON/KRS
Geschäftssitz
Zustelladresse
E-Mail
Kontakttelefon
Name und Nachname der Kontaktperson

3. Mietfläche EXPO

Name der Veranstaltung
Reservierungszeitraum für das EXPO-Stand
Öffnungszeiten des EXPO-Stands
Quadratmeteranzahl des Standes
Standnummer (gemäß dem EXPO-Eventplan auf den Websites der jeweiligen Veranstaltungen)
Elektrischer Anschluss
Weitere Anmerkungen:
Zusätzliche Anforderungen:

4. Liste der vom Aussteller zur Förderung und zum Verkauf während des EXPO ausgestellten Produkte/Dienstleistungen.

AUF DEM EXPO AUSGESTELLTES PRODUKT/DIENSTLEISTUNG HERSTELLER WEITERE HINWEISE

 

5. MIETKOSTEN FÜR DIE EXPO-FLÄCHE

  1. Gemäß den Bestimmungen in §2 verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Standplatzes auf Grundlage der ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung und auf Grundlage der Zusammenarbeitsvereinbarung für das Jahr 2020 während des …………………….

6. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Dieses Formular enthält alle Bestimmungen, die im EXPO-Reglement enthalten sind.
  2. Die Unterzeichnung dieses Vertrags durch den Aussteller bedeutet die Zustimmung zu allen Bestimmungen des Reglements.
  3. In Angelegenheiten, die nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
  4. Alle von den Bestimmungen des Reglements oder des Formulars abweichenden Vereinbarungen zwischen dem Aussteller und dem Organisator bedürfen der schriftlichen Form unter Ausschluss der Ungültigkeit.
  5. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren erstellt, jeweils eines für jede der Parteien.

……………………………………………                                        ……………………………………………………

(Datum und Unterschrift des Organisators)                                              (Datum und Unterschrift des Ausstellers)